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   BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19   

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https://dejure.org/2019,22583
BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19 (https://dejure.org/2019,22583)
BAG, Entscheidung vom 09.04.2019 - 9 AZB 2/19 (https://dejure.org/2019,22583)
BAG, Entscheidung vom 09. April 2019 - 9 AZB 2/19 (https://dejure.org/2019,22583)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 2 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 8a ArbGG, § ... 2 ArbGG, § 256 ZPO, § 4 Satz 1 KSchG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und Buchst. b ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 5 Abs. 1 ArbGG, § 611a BGB, § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 1 Abs. 2 JFDG, § 1 BFDG, § 2 Abs. 1 Nr. 8 ArbGG, § 2 Abs. 1 ArbGG, § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b SGB VII, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d BKGG, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG, § 13 Satz 1 JFDG, § 13 Abs. 1 BFDG, § 13 GVG, § 17 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und privatrechtlichem Rechtsverhältnis eigener Art; Wirtschaftliche Abhängigkeit als charakterisierendes Merkmal für arbeitnehmerähnliche Personen; Eindeutige Rechtswegzuweisungen für Arbeitsgerichtsstreitigkeiten und Streitigkeiten ...

  • Betriebs-Berater

    Freiwilligendienstverhältnis in entwicklungspolitischem Programm kein Arbeitsverhältnis

  • Wolters Kluwer

    Status von Freiwilligen im Rahmen des "weltwärts"-Programms; Rechtsweg; entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "weltwärts"

  • bag-urteil.com

    Rechtsweg - entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "weltwärts"

  • rewis.io

    Rechtsweg - entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "weltwärts"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Status von Freiwilligen im Rahmen des "weltwärts"-Programms - Rechtsweg; entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "weltwärts"

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und privatrechtlichem Rechtsverhältnis eigener Art

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsweg - entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "weltwärts"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der entwicklungspolitische Freiwilligendienst

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsweg - entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "weltwärts"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 67
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19
    In diesen Fällen eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen (BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 20; 3. Dezember 2014 - 10 AZB 98/14 - Rn. 17) .

    § 5 Abs. 1 ArbGG liegt der allgemeine nationale Arbeitnehmerbegriff zugrunde (vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 14 mwN) , der seit dem 1. April 2017 durch die Aufnahme des Arbeitsvertrags als eigenständiger Vertragstyp in § 611a BGB gesetzlich kodifiziert ist (Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21. Februar 2017 [BGBl. I S. 258, 261]) .

    Der wirtschaftlich Abhängige muss außerdem seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (vgl. im Einzelnen BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 31 ff. mwN) .

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17

    Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich' bei effektiven

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19
    Analoge Gesetzesanwendung erfordert darüber hinaus, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 295/17 - Rn. 23 mwN, BAGE 163, 160) .

    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 73; BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 295/17 - aaO; 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - Rn. 19) .

  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19
    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 73; BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 295/17 - aaO; 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - Rn. 19) .
  • BAG, 24.04.2018 - 9 AZB 62/17

    Rechtsweg - Leiharbeit

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19
    Dann sind die für die Rechtswegzuständigkeit maßgeblichen Tatsachen gleichzeitig Voraussetzung für die Begründetheit der Klage (doppelrelevante Tatsachen bei einer einzigen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlage; BAG 24. April 2018 - 9 AZB 62/17 - Rn. 14) .
  • BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14

    Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19
    In diesen Fällen eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen (BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 20; 3. Dezember 2014 - 10 AZB 98/14 - Rn. 17) .
  • BAG, 07.07.1998 - 5 AZB 46/97
    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19
    Ob dies auch dann zutrifft, wenn im Rahmen verschiedener Streitgegenstände um den Fortbestand desselben Rechtsverhältnisses gestritten wird, hat das Bundesarbeitsgericht bisher offengelassen (BAG 7. Juli 1998 - 5 AZB 46/97 - zu B II der Gründe) .
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19
    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 73; BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 295/17 - aaO; 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - Rn. 19) .
  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19
    Eine solche Klage soll, soweit sie neben der Klage gemäß § 4 Satz 1 KSchG erhoben wird, klären, ob das Arbeitsverhältnis aufgrund von Beendigungstatbeständen aufgelöst worden ist, die vom Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage nicht erfasst sind (vgl. zum Verhältnis der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO und der Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 24 mwN, BAGE 150, 234) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.11.2018 - 4 Ta 2101/18

    Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst - keine Rechtswegeröffnung zu den

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19
    Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. November 2018 - 4 Ta 2101/18 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 03.11.2020 - 9 AZB 47/20

    Rechtsweg - Anforderungen an den Klägervortrag in sog. aut-aut-Fällen

    b) § 5 Abs. 1 ArbGG liegt der allgemeine nationale Arbeitnehmerbegriff zugrunde (BAG 9. April 2019 - 9 AZB 2/19 - Rn. 16) , der seit dem 1. April 2017 durch die Aufnahme des Arbeitsvertrags als eigenständiger Vertragstyp in § 611a BGB gesetzlich kodifiziert ist (Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21. Februar 2017 [BGBl. I S. 258, 261]) .

    In derartigen Fällen eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der klagenden Partei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen (vgl. BAG 9. April 2019 - 9 AZB 2/19 - Rn. 12) .

  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 10/18

    Regelungsabrede - Nachwirkung

    Anderenfalls könnte jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke aufgefasst und diese im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden (vgl. etwa BAG 9. April 2019 - 9 AZB 2/19 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 16.12.2021 - 6 AZR 154/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

    Wählt der Arbeitnehmer diesen Weg des sog. Schleppnetzantrags (vgl. BAG 1. Oktober 2020 - 2 AZR 247/20 - Rn. 35; 9. April 2019 - 9 AZB 2/19 - Rn. 13) , ist ausgehend vom dargestellten sog. erweiterten punktuellen Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage Gegenstand des allgemeinen Feststellungsantrags der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den in der daneben angegriffenen Kündigung avisierten Beendigungstermin hinaus bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 24, BAGE 150, 234; 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 18, BAGE 147, 358; 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 31, BAGE 146, 161) .
  • LAG Köln, 03.09.2021 - 9 Ta 115/21

    Prozesskostenhilfeantrag keine Rechtsanhängigkeit begründend; Zuständigkeit des

    Der wirtschaftlich Abhängige muss außerdem seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (BAG, Beschluss vom 09. April 2019 - 9 AZB 2/19 -, Rn. 19, juris; BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, BAGE 165, 61-73, Rn. 31).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an (BAG vom 29. Januar 2019 - 9 AZB 23/18, juris Rn. 23; BAG vom 9. April 2019 - 9 AZB 2/19, juris Rn. 16).
  • LAG Köln, 14.07.2022 - 9 Ta 68/22

    Matrixorganisation; Geschäftsführer; Arbeitsvertrag

    Die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen ergibt sich demgemäß aus § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b ArbGG unabhängig von der Frage, ob es sich bei den Klageanträgen teilweise um sog. Sic-non-Fälle handelt, bei denen die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet (dazu BAG, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 -, Rn. 20, juris; BAG, Beschluss vom 9. April 2019 - 9 AZB 2/19 -, Rn. 12, juris).
  • ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an (BAG vom 29. Januar 2019 - 9 AZB 23/18, juris Rn. 23; BAG vom 9. April 2019 - 9 AZB 2/19, juris Rn. 16).
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